Dies ist der etwas übertriebene Titel eines kleinen aber feinen Videos, der schön darstellt, was die Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet.
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via Wortfeld. Respekt für die gute Arbeit!
Politisches, technisches und alltägliches sind meine Themen
17. September 2007 — Innenpolitik |
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Dies ist der etwas übertriebene Titel eines kleinen aber feinen Videos, der schön darstellt, was die Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet.
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11. September 2007 — Innenpolitik |
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Die folgenden Themen sind lesenswert, ich hatte aber nicht die Kraft, jedes mit einem eigenen Artikel zu versehen:
Für solche Topgefährder muss die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt werden. Sie sollten sich nur in einer kleinen, gut zu überwachenden Kommune aufhalten dürfen, es sollte Internet- und Handyverbot gelten. Wir praktizieren das im besagten Fall auch.
Beckstein in einem Interview mit der Welt.
Topgefährder sind Menschen, die noch kein Verbrechen verübt haben, denn wenn sie es hätten, säßen sie bereits in U-Haft. Topgefährder sind also Menschen, die Verdächtigt werden, potentiell gefährlich zu sein. Das erklärt endlich, warum manche Politiker kein Internet oder Handy benutzen…
via Lawblog
Parkplätze in der Innenstadt sind knapp. Manche Autofahrer nehmen es da oft nicht so genau und stellen ihren Pkw kurzerhand auf fremden Privat- oder Kundenparkplätzen ab. Parkplatzeigentümer dürfen hier – unter bestimmten Voraussetzungen – Selbsthilfe üben und den Falschparker abschleppen lassen. Aber Vorsicht: War das Abschleppen unzulässig, bleibt man auf den Abschleppkosten sitzen. Doch auch wenn das Abschleppen rechtmäßig war, muss man die Kosten oft mühsam einklagen. Es gibt aber eine wirksame und risikolose Alternative, die nur wenige kennen: ein anwaltliches Abmahnschreiben mit Unterlassungsaufforderung.
Na kein Wunder, wenn in Deutschland einfache Arbeitsplätze wegfallen, wenn man für jeden Scheiß gleich zu nem Anwalt rennt. Aber Anwälte haben wir ja genug, seit in den 90ern Anwaltsserien im TV in Mode kamen.
via RA Melchior (ja, das ist auch ein Anwalt
)
Wir haben genug gestritten, wir sollten jetzt machen.
Das sagte Schäuble im ZDF-Morgenmagazin. Ein paar Stunden später im Bundestag hieß es dann:
Es tut der freiheitlichen Demokratie keinen Abbruch, wenn man über schwierige Fragen notfalls auch streitig debattiert
Ach ja, es tut der Demokratie keinen Abbruch, wenn man diskutiert, selbst wenn es streitig ist? Ja aber warum sollen wir jetzt genug gestritten haben und , trotz der langen Diskussion, jetzt einfach machen was DU willst, Wolfgang? Wenns Dir bloß darum geht etwas zu machen, dann verbiete die Online-Durchsuchung, untersage die Vorratsdatenspeicherung und sorge dafür, das die LKW-Maut eine Maut und kein Schnüffelinstrument mit Billett-Drucker wird. Damit würdest Du Dir auch die streitigen Debatten sparen und könntest Demokratieverständnis zeigen!
[Update: Die mit XXX maskierte Domain besitze ich nicht mehr]
4. September 2007 — Innenpolitik |
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„Wenn man davon ausgeht, dass die Strafbehörden ihre Befugnisse missbrauchen, dürfte man etwa bei einer Alkoholkontrolle auch kein Blut abgeben“, sagte er. Denn schließlich könnten mit dem Blut auch DNA-Tests durchgeführt werden.
Tja, ich erinnere dabei nur an einen Artikel im Lawblog:
Eine Polizeibeamtin schildert in ihrem Ermittlungsbericht, sie habe dem Beschuldigten “aus Höflichkeit” ein Glas Wasser angeboten.
[...]
Deshalb sei seine “freiwillig hinterlassene” DNA in Form eines “deutlich erkennbaren Lippenabdrucks” gesichert worden.
Bekommt Herr Kudlich nun vielleicht doch Zweifel an seiner Verteidigung des Bundestrojaners?
Ein in Berlin tätiger Mitarbeiter des Geheimdienstes, der mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation ausgewählter Botschaften betraut war, soll seine technischen Möglichkeiten auch privat genutzt haben.
Ich frage mich nicht nur, warum der Beamte in seinem Tun nicht kontrolliert wurde, sondern auch, warum er Botschaften überwachen sollte. Könnte das nicht als Spionage interpretiert werden? (via Farlion
Schäubles Menschenbild, und das reicht über seine Absichten zur Terrorabwehr hinaus, stößt sich womöglich nicht nur an der Unschuldsvermutung, die für den Staatsbürger im Strafrecht gilt. Sondern für das Individuum überhaupt.
Lesenswert.
4. September 2007 — Innenpolitik |
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Ein Thema, das in den letzten Monaten so manche Wandlung durchlebt hat und trotz alle dem noch immer auf der Agenda steht, ist der Bundestrojaner. Kurz zur Wiederholung, dass ist dieses Ding, das sich verhält wie ein Trojaner (ausschnüffeln von Passwörtern), verbreitet wird wie ein Trojaner (per eMail mit gefakten Absenderadressen und unbedachtes anklicken) und schließlich wie ein Trojaner mit einem Euphimismus wie “Online-Durchsuchung” bezeichnet wird.
Doch lassen wir doch mal kleinkarierte Details wie die technischen Hintergründe beiseite und besehen uns die Geschichte der Diskussion über dieses Thema:
“technische Fähigkeit, entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen zu können, ohne selbst am Standort des Geräts anwesend zu sein.”
[Dies sei ein] “wichtiger Baustein der Fortentwicklung der kriminalistischen Sachaufklärung”.
“Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.”
Er bestätigt, dass gesetzliche Einschränkungen über die Nutzung des Bundestrojaners jederzeit fallen können, ähnlich der Mautgesetzgebung. Auch legt Schäuble sich weder auf den Einsatzzweck, noch auch die Einsatzhäufigkeit fest, denn:
“Angesichts der terroristischen Bedrohung die Vorfeldaufklärung mindestens so wichtig ist wie die Strafverfolgung.”
[Zur Einsatzhäufigkeit:]
“Das hängt davon ab, wie sich die Internet- und Computernutzung entwickelt.”
(Siehe taz-interview)
“99,9 Prozent der Bürger werden niemals von der Software betroffen sein.”
[Das BKA brauche den Bundestrojaner,] ” um zum Beispiel Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschen- und Waffenhandel besser bekämpfen zu können.”
(Siehe Heise bericht über den 10. europäischen Polizeikongress und Welt-Interview)
“würde dann auch die Ermittlungen bei Verbreitung von Kinderpornografie erleichtern”
(Siehe Welt-Interview)
“ideologisch verbrämt”
[Es würden] “ganz bewusst Ängste geweckt”
[und] “Horrorszenarien verbreitet”
[Außerdem sollte der Bundestrojaner nur bei] “schwersten Delikten wie Mord, Terrorakten oder Kinderpornografie” [zum Einsatz kommen]
(Siehe Heise)
Diskussion bisher folgenlos
Im Endeffekt ist also die ganze Diskussion des letzten Jahres spurlos an den Ideen der zuständigen Stellen vorbei gegangen. Immer noch (oder wieder, je nach anwendender Behörde) soll der Bundestrojaners kommen, notfalls würde das Grundgesetz entsprechend angepasst.
Technische Unzulänglichkeiten schon in der Entwurfsphase dieser Allzweckwaffe werden ignoriert und unabhängig, ob der Bundestrojaner nun kurzfristig “nur” auf der Jagd nach Terroristen eingesetzt werden soll, wird mittelfristig alles zum Ziel, was an Stammtischen als schwere Kriminalität bezeichnet wird.
Kein Nachweis der Gefahr durch Terrorismus
Von Seiten der Innenminister wird ständig vor den Gefahren gewarnt, in der wir schwebten, falls wir den Bundestrojaner nicht einsetzen würden, den Gegnern des Bundestrojaners aber Hysterie und ideologische Verbrämung vorgeworfen. Interessanterweise wird zu keinem Zeitpunkt darauf eingegangen, wie groß die Gefahr durch den “internationalen Terrorismus” denn wirklich sei. Statt dessen wird auf die “Kofferbomber von Koblenz” verwiesen, die zwar keine Deutschen, aber auch nicht mit Terrorzellen aus dem In- oder Ausland vernetzt waren.
In diesem Zusammenhang möchte ich besonders auf zwei meiner Artikel vom Anfang des Jahres hinweisen:
31. August 2007 — Innenpolitik |
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Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die mit der Überschrift “Grundrechte” bezeichnet werden, haben wir in den letzten 23 Tagen in 24 Artikeln und 69 zum Thema passenden Kommentaren diskutiert.
Einigen, auch mir selbst, sind so etliche Artikel des Grundgesetzes richtig bewusst und zum Teil erklärt worden, weshalb ich die Serie als Erfolg werte. Absicht war ja, uns die Grundrechte des Grundgesetzes in Erinnerung zu rufen, um Schäuble in die Augen gucken zu können, wenn wir mit ihm über diese diskutieren. Diese Diskussion ist und bleibt weiter aktuell, denn obwohl Schäuble, unser aller Innen-, Verfassungs- und Oberschnüffelminister (OSM), nun etwas leiser poltert, als noch vor der Sommerpause, so werden seine Ideen immer abstruser.
In den nächsten Tagen werde ich dem OSM, wie schon lange versprochen, eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes schicken. Ich werde manche Stellen farblich hervorheben und einen erklärenden Brief mitschicken. Mit etwas Glück (ok, gehörig viel Glück) wird der OSM den Brief und das Grundgesetz lesen und vielleicht, vielleicht sogar beherzigen. Wir werden sehen.
30. August 2007 — Innenpolitik |
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Artikel 19
29. August 2007 — Innenpolitik |
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Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.