Na, da wird sich der liebe Beckstein in seinen Allerwertesten beißen, wenn er das vom lawblog zitierte Gerichtsurteil liest, denn in diesem sagt das Gericht, daß Gotcha bzw Paintball die Menschenwürde nicht verletzt. In dem vor zwei Wochen vorgestellten Gesetzentwurf fordert Bayern Nicht-virtuelle Spiele, “die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird” zu einer Ordnungswidrigkeit zu erklären und somit zu verbieten. Naja, und wenn Gotcha nicht die Menschenwürde verletzt, betrifft das Gesetz Gotcha eben nicht.
Pech gehabt Beckstein und wenn erstmal dein Bundestrojaner gekippt ist, wirds wohl auch nix mehr werden mit dem Ministerpräsidentenjob in Bayern.
Paintball und die Menschenwürde
20. Februar 2007 — Innenpolitik |
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