Der Begriff der Präambel, [...] bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages. Es lässt sich allgemein sagen, dass moderne Präambeln der Darstellung von Motiven, Absichten, Zwecken durch ihre Urheber dienen und den jeweiligen „Basiskonsens“ wiedergeben.
So beschreibt die Wikipedia Präambeln. Die Präambel der BRD habe ich heute bereits zitiert, doch wie sehen Präambeln anderer Staaten aus?
- Österreich: Hat keine, zumindest beginnt die vom Österreichischen Bundeskanzleramt verlinkte Bundesverfassung Österreichs mit keiner.
- Schweiz:
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:Das ist doch mal ein Wort, oder? Da weiß man nach der Präambel schon, dass die Schweiz föderal, demokratisch, bündnisneutral (keine NATO- oder EU-Mitgliedschaft), gottesfürchtig (christlich, könnte aber auch jüdisch oder moslemisch sein) und sozial ist und dem Umweltschutz einen sehr hohen Wert zumisst.
- Europäische Union (Verfassungsentwurf): Beginnt mit der Aufzählung der Staatsoberhäupter der EU-Mitgliedsstaaten (“SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER” sind die ersten sechs Worte)
SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die
unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit
und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben,
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass ein nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa auf dem
Weg der Zivilisation, des Fortschritts und des Wohlstands zum Wohl aller seiner Bewohner, auch der
Schwächsten und der Ärmsten, weiter voranschreiten will, dass es ein Kontinent bleiben will, der
offen ist für Kultur, Wissen und sozialen Fortschritt, dass es Demokratie und Transparenz als
Grundlage seines öffentlichen Lebens stärken und auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in der
Welt hinwirken will,
IN DER GEWISSHEIT, dass die Völker Europas, stolz auf ihre nationale Identität und Geschichte,
entschlossen sind, die alten Gegensätze zu überwinden und immer enger vereint ihr Schicksal
gemeinsam zu gestalten,
IN DER GEWISSHEIT, dass Europa, „in Vielfalt geeint“, ihnen die besten Möglichkeiten bietet, unter
Wahrung der Rechte des Einzelnen und im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber den
künftigen Generationen und der Erde dieses große Unterfangen fortzusetzen, das einen Raum
eröffnet, in dem sich die Hoffnung der Menschen entfalten kann,
ENTSCHLOSSEN, das Werk, das im Rahmen der Verträge zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaften und des Vertrags über die Europäische Union geschaffen wurde, unter Wahrung
der Kontinuität des gemeinschaftlichen Besitzstands fortzuführen,
IN WÜRDIGUNG der Leistung der Mitglieder des Europäischen Konvents, die den Entwurf dieser
Verfassung im Namen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas erarbeitet habenEs folgen über sechs Seiten die Staats- und Regierungschefs, die daran rumgedoktert haben und endet mit:
DIESE SIND nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten wie folgt
ÜBEREINGEKOMMEN:Ein einziger, großer, Kompromissbrei, aufgefüllt mit persönlicher Eitelkeit der unterzeichnenden Politiker.

