Mein Nokia N800 – endlich ist es da

Tja, was ist denn heute los? Der Paketfahrer schlägt bei uns doch sonst nie vor 2 Uhr auf ^^

Egal, das Päckchen ist da und mein N800 ist drin :-)

Ich werd mich dann gleich mal ans Auspacken machen.

Amoklauf im Kindergarten?

Lange kann es nicht mehr dauern, bis auch in US-Kindergärten der erste Amoklauf verübt wird, wenn die US-Behörden schon Schußwaffenlizenzen an 10 Monate alte Kleinkinder erteilen.

Hintergrund ist die Schußwaffenlizenz, die die Chicago State Police Howard David Ludwig, genannt Bubba erteilte. Bubba ist laut der Lizenz 10 Monate alt, 2 Fuß 3 Inches groß und wiegt 20 Pfund. Laufen kann er zwar noch nicht, aber er darf mit der Schrotflinte, die ihm sein Großvater geschenkt hat, durch die Gegend krabbeln. Zumindest juristisch gibt es daran nun nichts mehr auszusetzen, auch wenn Bubba’s Vater behauptet, er habe die Lizenz gegen eine Gebühr von fünf Dollar nur beantragt, weil sie sich in dem Baby Buch so schön mache. Er wenn Bubba 14 sei, möchte er ihm die Schrotflinte aushändigen.

Dass Illinois angeblich das strengste Gesetz “gun law” hat, muss ich nicht extra betonen, oder?

Quellen siehe hier (AP Meldung) und bei der BBC

Daraufhin hat man “halt ein bisschen mitgehört”

Als ich gerade die Liste der Blogger auf den neuesten Stand gebracht habe, die auf mein Vorratsdatenstöckchen geantwortet haben, bin ich auf einen interessanten Beitrag im Taxi-Blog gestoßen.
Zur Vorgeschichte:
Im Juni 2006 wurde Frauke Liebs aus Paderborn entführt, ihre Leiche wurde im Oktober 2006 gefunden.

Der Taxi-Blog Autor schreibt:

Vor einigen Wochen war ich mit dem Taxi im Raum Nieheim unterwegs. Dabei habe ich mit meinem Chef telefoniert und war offensichtlich in der gleichen Funkzelle angemeldet, die im Zusammenhang mit der Ermordung von Frauke Liebs noch unter Überwachung stand. Daraufhin hat man “halt ein bischen mitgehört”. Später (man hatte inzwischen erkannt, daß da Taxifahrer kommunizieren) hat man dann auch direkt bei Cheffe angerufen und ein paar Fragen zu den Fahrgästen gestellt.

In einer Pressemitteilung der Polizei Paderborn kann man lesen:

Die Auswertungen der Telekommunikationsdaten haben die Ermittlungen bereits kurz nach dem Verschwinden der jungen Frau aus Paderborn in den Raum Nieheim geführt. Beim ersten Handykontakt war das Handy von Frauke Liebs in einem Mobilfunkmasten bei Nieheim-Entrup eingebucht. „Diese Erkenntnis war für die Ermittlungen von Anfang an wichtig“, erklärt Ralf Östermann mit dem Hinweis, dass schon damals auch die Öffentlichkeitsfahndung in den Bereich gelenkt wurde. Da aber die nachfolgenden Handykontakte aus dem Raum Paderborn kamen, konnte der Fahndungsraum bis zum Ergebnis der Fallanalyse nicht weiter eingegrenzt werden.

Hier die Abdeckung des Mobilfunkmastens Nieheim-Entrup, die die Polizei mit der Pressemitteilung veröffentlichte:
Fahdungsraum, in dem das Handy aufgetaucht ist

Ich setze mal voraus, dass die Angaben des Taxi-Blogs richtig sind, d.h. das die Polizei durch das Telefonat des Taxifahrers auf ihn aufmerksam wurde und nicht etwa durch eine Anfrage in der Taxi-Zentrale, welche Taxis in der fraglichen Gegend waren. Das macht mich dann etwas stutzig. Da wird also eine Frau entführt und schon kurz nachdem die Vermisstenanzeige bei der Polizei eingeht, fragt diese beim Telekommunikationsanbieter nach dem Standort des Handys und setzt anscheinend eine Überwachung an. Soweit, so vernünftig und nach meinem Rechtsempfinden im Rahmen. Dass nun aber anscheinend auch gleich die Daten aller anderen in dieser Funkzelle eingebuchten Handys an die Polizei weiter gegeben werden, halte ich dann aber doch für äusserst fragwürdig.
Die Polizei argumentiert zwar wahrscheinlich, dass Aufgrund der Verbreitung von Handys davon ausgegangen werden kann, das auch der Entführer ein Handy habe und dieses dann ebenso eingebucht sein könnte und somit der Täter potentiell erfasst sein würde. Sieht man sich aber den Bereich der Funkzelle an, der in Betracht kommt und erkennt, dass alleine die Stadt Nieheim über 7000 Einwohner zählt, so wird offensichtlich, dass hier die Grenze deutlich überschritten ist. Darüber, dass wir in Deutschland ja vier abzuhörende Mobilfunkunternehmen haben, deren Funkzellen unterschiedliche Bereiche abdecken und somit um ein potentielles Täterhandy zu erfassen deutlich mehr Funkzellen überwacht werden müssten, will ich gar nicht nachdenken. Allerdings auch nicht darüber, dass die Polizei evtl nur den Mobilfunkbetreiber von Frauke Liebs überwachen lies…

Die Tatsache, dass die Polizei Augenscheinlich nicht nur die Daten der Handybesitzer abgefragt, sondern diese auch noch Abgehört hat, setzt dem ganzen die Krone auf.

Diese Vorgänge gehören aufgeklärt und ich hoffe inständigst, dass die Geschichte des Taxi-Blogs nur ein Missverständnis ist! Etwas anderes möchte ich mir gar nicht vorstellen…

via politblog

Breitet sich die Abmahnfalle Shoppero aus?

Gestern habe ich ja darüber geschrieben, dass man sich als als als Nutzer des Dienstes Shoppero sehr schnell in die Gefahr begeben kann, wegen einem Urheberrechtsverstoß Abgemahnt zu werden, wenn man eine Produktempfehlung schreibt und dazu Bilder von fremden Seiten per Shoppero eigenem Tool klaut.
Gerade erst habe ich bei F!XMBR einen Link auf einen Artikel von xsized gesehen. Xsized beschreibt in dem Artikel, dass man sich durch das Einbinden der sogenannten Adgets ebenfalls eine Abmahnung einfangen kann, wenn denn in dem Adget urheberrechtlich Geschützte Bilder angezeigt werden. Für den Abmahnanwalt ist es nämlich egal, von wo ein Bild kommt, dass auf einer Webseite angezeigt wird, da man sich durch das Einbinden des Adgets das Bild zu eigen macht. Als Beispiel, wo das in einem ähnlich gelagertem Fall passiert ist, verweist Xsized auf den Fall beschrieben im SEO-Radio. In dem beschriebenen Fall wurde Mario abgemahnt, weil er in einem Webshop den durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preis eines Buchs unterschritten habe. Der Webshop bezog dabei sowohl die Artikel, als auch die Preise von Amazon, war also für den konkreten Verstoß nicht persönlich verantwortlich. Geholfen hat das natürlich nichts.

Ich möchte mir erst gar nicht ausmalen, was passiert falls der Anwalt, der auch schon das Augsblog und andere abgemahnt hat, auf diesen Fall aufmerksam wird. Dieser Abmahnanwalt hat nämlich das Augsblog abgemahnt, weil dieses einen Link auf eine Seite eines Internetangebotes gesetzt hatte und dieses Internetangebot auf einer Unterseite einen Artikel veröffentlicht hatte, den das Abmahnende Unternehmen nicht in Ordnung fand. Zwar hat der Abmahnanwalt im Endeffekt (nach dem Einschalten eines kundigen Anwalts) seine Forderungen zurückgezogen, aber auch hier sind für den verlinkenden Blogger erst einmal die Kosten für das Einschalten eines Anwalts entstanden.
Gruselige Vorstellung, wenn man bei jedem Link auf ein anderes Blog Angst haben müsste, dass dieser Shoppero Mitglied wird und man dann evtl selbst mit drin hängt…

Vorsicht vor der Abmahnfalle Shoppero!

Seit dem 3ten Mai ist ein neues Web 2.0 Startup am Laufen und es schimpft sich Shoppero. Shoppero lässt sich nach dem AAL-Prinzip (Andere Arbeiten Lassen) die Datenbank mit Produktempfehlungen füllen und beteiligt dafür die Nutzer mit einem kleinen Teil der Werbeeinnahmen und Provisionen.

Im Detail:
Die Idee ist, dass Produktempfehlungen von Nutzern ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit bieten. Darum seien potentielle Kunden immer an Produktempfehlungen anderer Nutzer interessiert und würden darum eine Seite wie Shoppero besuchen.
Sucht ein Kunde nun beim Shoppero einen bestimmten Artikel, so wird ihm neben den Produktempfehlungen der Nutzer Werbung im Google Adsense Format angezeigt, zusätzlich zu Links auf Webseiten von Händlern, die genau dieses Produkt verkaufen.
Kauft ein Kunde nach Klick auf einen der Händlerlinks das Produkt, so bekommt Shoppero dafür eine Verkaufsprovision, zusätzlich zu den Einnahmen durch die Adsense Werbung.
Um Nutzer anzulocken, die Produktempfehlungen schreiben, gibt Shoppero ihnen einen Teil der Einnahmen durch Werbung und Provisionen. Zusätzlich gibt es sogenannte “Adgets”, das sind kleine HTML-Schnippsel, die auf ein Produkt verlinken. Die Nutzer sollen nun diese Adgets überall wo sie können anbringen, denn für jeden potentiellen Kunden, der über so ein Adget auf die Seite von Shoppero kommt, bekommt der Nutzer wieder Kohle.

Soweit, so gut. Ähnliche Funktionalitäten bietet zB auch Ciao, wo ist nun der Gag? Nun, so wirklich ist er nicht zu finden.
Google Adsense kann sich jeder Webseitenbetreiber holen, ebenso einen Amazon Partnerstore, warum man den Umweg über Shoppero nehmen soll, ist nicht ganz klar.

Was macht Shoppero nun zum Problem?
Shoppero bietet eine leere Datenbank an, die die Nutzer füllen sollen. Die Nutzer sollen Produktempfehlungen schreiben und am besten auch Bilder zu den Produkten. Falls man gerade kein Bild zur Hand hat, kein Problem. Einfach bei Shoppero eine Seite angeben, die ein Bild hat, Shoppero liest die Seite ein, der Nutzer wählt aus den dortigen Bildern das gewünschte aus und fertig ist die bebilderte Produktempfehlung.
Was aber, wenn der Nutzer gar nicht der Urheber der Bilder ist? Dann kann es Ärger geben, falls sich der Urheber der Bilder mit einer Abmahnung bei Shoppero meldet. Shoppero ist aber nicht dumm, denn natürlich steht in den AGB, dass der Nutzer versichert, Urheber aller eingestellten Texte und Bilder ist. Nur wird darauf nicht hingewiesen, wenn ein Nutzer eine Seite mit Bildern angibt…
Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis findige Abmahnanwälte diesen neuen Ort für ihren Lebensunterhalt gefunden haben.

Die Lesart von Shoppero ist also, dass die Nutzer selbst für die eingestellten Informationen verantwortlich ist und Shoppero nur die Plattform zur Verfügung stellt. Für das zur Verfügung stellen der nackten Plattform kassiert Shoppero aber 80% der Werbeeinnahmen und 40% der Provisionen…

Die .de Domain von Shoppero ist zur Zeit nicht funktionierend, über die .com Domain kommt man aber hin, falls man wirklich will.

via F!XMBR

Urheberrechtsverletzung durch RSS-Feed

Es gibt schon lustige Menschen auf dieser Welt.
Das allesaussersport Blog bietet, wie die viele andere Blogs auch, einen Full RSS-Feed an, also eine abrufbare, maschinenlesbare Datei, in der die veröffentlichten Artikel stehen und man sie so an anderer Stelle verwenden kann. Der Hintergedanke ist, dass man sich diese Daten in anderen Programmen, sogenannten Feedreadern, anzeigen lassen kann und so nicht alle fünf Minuten gucken muss, ob es einen neuen Artikel gibt. Nun kann man diese RSS-Feeds auch missbrauchen, indem man die Artikel automatisiert auslesen lässt und sie auf der eigenen Homepage als seine eigenen Werke ausgibt.
Genau dies ist nun dem allesaussersport Blog passiert, wie man hier nachlesen kann. Soweit, so schon öfter vorgekommen. Interessant wird die Geschichte erst durch einen Kommentar bei allesaussersport von dem User maris, anscheinend einem Mitarbeiter bei Sportal1, dem Inhaltsdieb, denn er schreibt:

Die Inhalte, die auf unserer Seite veröffentlicht werden und sich auf www.allesaussersport.de beziehen, werden ausschließlich von Ihnen selbst frei zur Verfügung gestellt, und zwar über den RSS-Feed unter folgendem Link:

http://www.allesaussersport.de/content/fussball/feed/

Diesen Link stellen Sie selbst auf Ihrer Webseite unter dem entsprechenden RSS-Logo zur freien Verfügung.
Als Webmaster muß ich Ihnen wohl nicht sagen, was RSS bedeutet und was der Sinn davon ist.
Wenn Sie RSS-Feeds zur Verfügung stellen, dann MUSS man davon ausgehen, daß Sie mit der weiteren Verwendung der darüber gelieferten Inhalte auch auf fremden Webseiten einverstanden sind.
[...]
In der Regel ist es aber so, daß die über RSS angebotenen Inhalte nur aus sogenannten “Teaser” (Anreißer) bestehen.
Um den vollständigen Original-Artikel zu lesen, muß man dann über einen entsprechenden Link auf die Quell-Homepage.

Ich finde diese Begründung göttlich, denn nach dieser Auffassung, wäre auch folgende Argumentation denkbar:

Sie drucken eine Zeitung und verkaufen diese, da müssen sie dann doch damit rechnen, dass ich diese kopiere und selbst weiter verkaufe? Diese 0900-Dienste machen es richtig, die lassen nur Teaser drucken, um die ganze Geschichte zu bekommen muss man dort anrufen.

Finde ich sehr belustigend das.

via Robert

Weil ich es nicht kann!

Das sagte Jörg Schönbohm (CDU), seines Zeichens Innenminister des Bundeslandes Brandenburgs auf die Frage, warum er denn kein Online-Banking mache. Gesagt hat er dies gestern in der WDR Sendung Hart Aber Fair.
Wohl gemerkt, schon vor vier Jahren gab es über 30 Millionen Online-Banking Konten in Deutschland…

[Nachtrag] Das Zitat stammt ungefähr von Minute 14:40