Sicherheit und Überwachung – Standortbestimmung eines Rechtsstaates

Sicherheit und Überwachung, zwei Begriffe die in den letzten Wochen bei einigen wie ein rotes Tuch wirken, so als seien die Begriffe böse und ein Grundübel. Dabei ist dem natürlich nicht so. Ich habe nichts gegen Sicherheit und auch nichts gegen Überwachung, selbst Sicherheit als Begründung für Überwachung finde ich in Ordnung. Zumindest bis zu einem gewissen Maße, dieses ist aber mit Systemen wie der Vorratsdatenspeicherung, dem Bundestrojaner, dem Umwidmen der Mautbrücken, den Änderungen im Passgesetz und den anderen Ideen des Schäublekatalogs deutlich überschritten.

Ich lebe gerne in Deutschland, einem Land in dem ich mich sicher fühle. Ich kann mir sicher sein, dass das Wasser läuft, wenn ich den Hahn aufdrehe, die Polizei kommt, wenn ich sie rufe und ich mit der U-Bahn fahren kann ohne mich fürchten zu müssen.
Ich lebe gerne in einem Land, in dem ich 30 Euro jährlich für einen Berechtigungsausweis zahlen muss, um vor meiner Haustüre parken zu dürfen (ohne Ausweis kostets 1 Euro/Stunde) und dann auch 1-2 mal täglich eine Politesse die Straße entlang läuft, um zu überwachen, ob auch alle einen Berechtigungsausweis oder einen Parkschein haben. Ich finde es gut, dass in Deutschland Lebensmittelprüfer überwachen, ob in den Restaurants und Imbissen alles mit rechten Dingen zu geht. Ich finde es sogar gut, dass Radarfallen, meiner Meinung nach viel zu wenige, aufgestellt werden, obwohl ich selbst durchaus mal zu schnell dran bin.
Vor allem aber lebe ich gerne in einem Land, in dem ich das Gefühl habe, dass sich die Staatsmacht an die eigenen Gesetze hält. Und hier ist jetzt der Knackpunkt, denn in Deutschland ist das nicht mehr uneingeschränkt der Fall. Da werden rechtswidrig von einer Staatsanwaltschaft Daten abgefragt (Operation Mikado), Computer durch Nachrichtendiensten ausspioniert und Grundrechte geschliffen. Da fordern Politiker den Einsatz der Bundeswehr im inneren, versuchen den Bundespräsidenten zu erpressen und verunglimpfen ganze Bevölkerungsgruppen. Die Verhältnismässigkeiten stimmen hier einfach nicht mehr.

Die Terroranschläge vom 11.09.2001 in den USA, 11.03.2004 in Madrid und 07.07.2005 in London waren grausam und schlimm. Die Wiederholung und Nachahmung muss verhindert werden, dabei dürfen aber keine Gesetze gebrochen und willkürlich verändert werden. Präventiv einen Polizeistaat zu errichten, in dem sich alles dem Mantra “Sicherheit durch Überwachung” unterzuordnen hat wird vielleicht Verbrechen und Terrorismus verhindern, aber mit Sicherheit auch die Freiheit. Die staatlichen Kräfte dürfen sich nicht der gleichen Mittel bemächtigen, wie es die Terroristen tun!

Ich unterstelle der aktuellen Regierung nicht, dass sie mir böses will. Ich unterstelle ihr auch nicht, dass sie all diese Sicherheitsmaßnahmen gegen mich richten wird. Ich kann aber nicht in die Zukunft sehen, wer denn zukünftig in der Regierung sitzen und was diese tun wird. Sind die Mittel aber erst mal da, dann werden sie auch genutzt werden, das Beispiel der LKW-Maut-Brücken beweist es.

Die FrankfurterRundschau schreibt über die Blogosphäre

Artikel der Frankfurter Rundschau vom 25.04.2007

Die FrankfurterRundschau schreibt heute in ihrer Online-Ausgabe über die Blogosphäre und fragt, ob diese auch politische Relevanz entwickelt. Dies soll am Beispiel der Reaktion der Blogosphäre auf einen Aufruf von Ralf Bendrath von netzpolitik.org geklärt werden (den Aufruf habe ich auf die Schnelle leider nicht gefunden und auch im Artikel der FR ist er nicht verlinkt, vermutlich ist damit aber www.stoppt-die-vorratsdatenspeicherung.de gemeint ich Hirn hab doch den Folgeartikel sogar kommentiert)
Im Artikel werden einige Blogs aufgezählt und Zitiert, desweiteren der komplette Schäuble-Katalog erläutert.

Als Fazit des Artikels Protestmomente gegen “Stasi 2.0″ zitiert die FR Ralf Bendrath

“Blogs können also offenbar besser kurzfristig Aufmerksamkeit steuern. Die Initiative dafür muss offenbar woanders her kommen, etwa vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung oder eben vom Beschluss der Bundesregierung.”

Darauf, dass mein Beitrag “Stasi 2.0 – So sieht unsere Zukunft aus!” ebenfalls referenziert wird, bin ich natürlich mächtig stolz. Jetzt würde mich noch interessieren, ob der Artikel auch in der Zeitungsausgabe der FR gelandet ist. Auf den Ausschnitt wäre ich natürlich scharf ;-)

[Nachtrag 17:33] Ich bin vorhin noch losgetigert, um mir eine Ausgabe der FR zu holen und durfte feststellen, dass die FR halt ned die SZ ist. Die SZ gab es in allen drei Zeitschriftenläden, in denen ich war, die FR hingegen nur im dritten (in München is das aber auch verständlich). Auf Seite 26 steht der gesuchte Artikel, einspaltig, etwas gekürzt und an den rechten Rand gedrängt (vom Standort, nicht vom Inhalt her). In der Printversion werde ich natürlich noch als “Marnem Schoder” bezeichnet, die Autorin hat das auf meinen Hinweis hin in der Online-Ausgabe flott korrigiert.
[Nachtrag 19:20] Die Autorin des Artikels, Monika Porrmann, hat mir dankenswerterweise erlaubt, eine eingescannte Variante des gedruckten Artikels einzufügen. Macht euch also selbst ein Bild über die Kürzungen, die aus Platzgründen gemacht werden mussten.

Einspruch, Herr Anwalt!

RA J. Melchior hält Wolfgang Schäuble für einen Witzbold, weil dieser in einem Interview der FAZ sagte:

Ich bin kein blindwütiger Sicherheitsfanatiker

Einspruch, Herr Melchior! Herr Schäuble hat natürlich recht, er ist nicht blind. Allerdings ist Schäuble ein Sicherheitsfanatiker, darum ist dem Tenor RA Melchiors Artikel zuzustimmen.:

Offensichtlich begreift nun langsam selbst W.i.b.a.S., dass seine Pläne mit der derzeit geltenden Verfassung schlichtweg nicht vereinbar sind. Hierzu bedürfte es einer Änderung zumindest des Art. 13 des Grundgesetzes. Eine solche Änderung aber verharmlosend als „Ergänzung” zu bezeichnen, ist pure Heuchelei.

Man vergleiche einmal die Urfassung des Art. 13 GG, die aus drei kurzen Absätzen bestand, mit dem traurigen Monstrum, das nach der Änderung im Jahre 1998 daraus entstanden ist. Lediglich Absatz 1 und 2 blieben unverändert. Es folgten ein völlig aufgeweichter Absatz 3 sowie vier weitere Absätze, wodurch der ursprüngliche Art. 13 nachhaltig zu Lasten der Freiheitsrechte des Bürgers geändert wurde und keineswegs nur „ergänzt”

Stasi 2.0

Stasi 2.0 Überwachung durch die LKW-Maut?

Der Schäuble-Katalog ist in aller Munde. Von der Online-Durchsuchung über das Speichern von Fingerabdrücken im Pass bis hin zur Anti-Terror-Datei gehen die Wünsche, Pläne und Umsetzungen des Innenministers Stasi 2.0. Ein ganz konkretes Maßnahmenpaket betrifft die LKW-Maut und die Auswertung dabei erhobener bzw erhebbarer Daten. Wie funktioniert die LKW-Maut bisher, welche Daten werden bereits erhoben, welche kann man erheben und was könnte man damit tun?

Die Funktionsweise der LKW-Maut bzw des eingesetzten Systems von Toll Collect
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Maut im “Toll Collect”-System zu entrichten:

  • Eine manuelle Streckenbuchung per Maut-Terminal oder Internet, bei der die Fahrtstrecke vor Fahrtantritt gebucht werden muss
  • Eine automatische Streckenbuchung per On-Board-Unit (OBU), bei der die OBU die Abrechnung automatisch vor nimmt

In einer idealen Welt wären diese zwei Komponenten ausreichend. Da wir aber nicht in einer solchen leben, gibt es zusätzlich die Mautbrücken. Diese dienen einzig und alleine der Überprüfung, ob passierende LKW die Maut entrichtet haben bzw ob deren OBU entsprechend entrichtet. Wegen Datenschutzvorgaben dürfen nur stichprobenartig Kontrollen vorgenommen werden, d.h. es dürfen nur eine bestimmte Anzahl an LKWs überprüft werden (10 Mio pro Jahr laut Wiki) und darum sind die Mautbrücken nur zeitweise aktiv.
Es fallen also zweierlei Arten von Daten an: Die Daten der manuellen Buchung bzw der Buchungen der OBU und die Kontrolldaten der Mautbrücken, wobei die Buchungsdaten für die Abrechnung gespeichert werden, während die Daten der Mautbrücken im Regelfall sofort wieder gelöscht werden können, sobald festgestellt wurde, dass der LKW richtig verbucht wurde.

Welche Daten werden bei den Mautbrücken erhoben und gespeichert?
Vorausgesetzt eine Mautbrücke ist gerade aktiv, werden von jedem Fahrzeug, das die Mautbrücke passiert ein Frontalfoto und ein 3D-Profil erstellt (Soweit mir bekannt, trifft dies nur auf die rechte Fahrspur zu, da ich bisher nur dort die Vorrichtungen für den 3D-Scanner gesehen habe). Anhand des 3D-Profils erkennt die Brücke, ob das Fahrzeug mautpflichtig ist. Falls nicht, werden die Daten (Foto und 3D-Profil) unmittelbar gelöscht.
Ist das Fahrzeug mautpflichtig, wird aus dem Foto das Kfz-Kennzeichen ausgelesen (Erkennrate angeblich 90%) und mit einer evtl vorhandene OBU Daten ausgetauscht. Ist die Strecke für den LKW gebucht, werden die Daten gelöscht. Die Daten eines ungebuchten LKW oder falls das Kennzeichen nicht ordentlich ausgelesen werden konnte, werden an Toll Collect übertragen, dort zwischengespeichert und manuell ausgewertet. Meines Wissens nach, werden diese Daten per GSM-Mobilfunk an Toll Collect übertragen.

Welche Probleme und welche Möglichkeiten gibt es bei der Überwachung durch das Maut-System?
Grundsätzlich sind verschiedenste Überwachungsmöglichkeiten denkbar, die sich durch ihr finanziellen Kosten und rechtlich nötigen Veränderungen unterscheiden, grundsätzlich kann das System aber nur zu Fahndungszwecken eingesetzt werden, d.h. der Staat muss genau wissen, welches Fahrzeug er sucht. Da ich kein Rechtsexperte bin, sind meine rechtlichen Einschätzungen reine Vermutungen nach dem menschlichen Verstand, der bekanntermaßen nichts mit dem juristischen Verständnis zu tun haben muss.

  1. Kaum finanzieller Aufwand wäre nötig, um zur Fahndung ausgeschriebene LKW per Maut-System zu finden. Die Daten werden bereits erhoben und bei der Abfrage, ob ein LKW die Maut entrichtet hat, müsste nur ein weiteres Datenbankeintrag abgefragt werden, ob das Fahrzeug gesucht wird oder nicht.
  2. Kaum finanzieller Aufwand wäre nötig, um die Buchungsdaten von Toll Collect auswertbar zu machen. Mit diesen Daten könnte man errechnen, welche LKWs sich an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit befunden haben müssten. Mit diesen Daten könnte man zB die Zahl der Verdächtigen für ein Verbrechen eingrenzen. Rechtlich wäre zumindest das Mautgesetz und die Datenschutzgesetze zu ändern. Da aber nicht jedem Datensatz ein LKW zugeordnet werden kann (LKWs ohne OBU, die ohne Fahrzeugkarte manuell gebucht wurden, werden anhand der Buchungsdaten NICHT identifizierbar), entsteht so eine Ungleichbehandlung bzgl der Überwachung durch den Staat.
  3. Einiger finanzieller und technischer Aufwand wäre nötig, wenn die Mautbrücken den Zeitpunkt der Unterquerung jedes mautpflichtigen Fahrzeugs an Toll Collect übertragen und dort speichern würden, da eine deutlich höhere Datenmenge übertragen werden müsste. Damit würden sich die Berechnungen von 2. verfeinern lassen, der rechtliche Aufwand wäre nur gering höher
  4. Ein erheblicher finanzieller Aufwand und unter Verwendung der momentanen Technik evtl unmöglich wäre es, falls die Mautbrücken die kompletten Datensätze aller unregistrierter LKW zusätzlich zu den Daten aus 3. an Toll Collect übertragen müssten, zumindest falls es eine erhebliche Anzahl an unregistrierten LKW gibt. Evtl wäre dies aufgrund der zu übertragenden Datenmengen via GSM unmöglich, dafür wäre die rechtliche Ungleichbehandlung geringer, zumindest für die LKW, die eine aktive Mautbrücke unterqueren
  5. Ein enormer finanzieller Aufwand und unter Verwendung der momentanen Technik wahrscheinlich unmöglich wäre es, falls die kompletten Datensätze jedes mautpflichtigen LKWs übertragen und gespeichert werden sollten.
  6. Ein enormer finanzieller Aufwand und unter Verwendung der momentanen Technik evtl unmöglich wäre es, wenn sämtliche Mautbrücken ständig aktiv sein sollten. Egal ob damit verbunden Option 3, 4 oder 5 wäre, würden die zu übertragenden und zu speichernden Datenmengen explodieren. Dafür würden sich die Mauteinnahmen etwas erhöhen, da mehr Mautpreller entdeckt würden. Rechtlich würde sich so aber die Ungleichbehandlung innerhalb der mautpflichtigen LKWs ausgleichen.

Ob die Ungleichbehalndlung der LKW Fahrer in einem Staat, in dem diese Überwachung erlaubt wäre überhaupt eine Rolle spielt, waage ich zu bezweifeln.
Mit den aus diesen Veränderungen gewonnenen Daten könnten von LKW-Fahrern begangene Verbrechen aufgeklärt werden. Aber natürlich nur, falls diese auf Autobahnen stattfinden. Dafür könnte man so auch sehr einfach Bewegungsprofile erstellen, Verstöße gegen Tempolimits feststellen (durch Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Mautbrücken) oder ähnliche Scherze treiben.

Überwachung von PKW durch das Maut-System
Die Erweiterung des ganzen Systems auf alle Fahrzeuge (PKW wie LKW) wäre technisch und rechtlich ein Aufwand in ganz anderem Maßstab als die Erweiterungen für LKWs, da eine deutlich größere Menge an Fahrzeugen untersucht werden müsste. So wird es momentan vermutlich nicht möglich sein, die Kfz-Kennzeichen in den Frontalaufnahmen in Echtzeit auszuwerten. Da zwischen zwei LKW laut STVO mindestens 50 Meter sein muss und ein LKW maximal 80 km/h fahren darf, hat eine Mautbrücke mindestens 2 Sekunden Zeit zwischen der Auswertung zweier Bilder. Da die Fahrzeugdichte und die Geschwindigkeit bei PKW deutlich höher sein kann und die LKW wie bisher ausgewertet werden müssen, müssten die Mautbrücken mit neuer Computerhardware und entsprechender Software ausgestattet werden. Außerdem würde sich die zu Übertragende Datenmenge drastisch erhöhen. Ganz davon abgesehen ob die Bildqualität eines PKW mit Tempo 200 noch für eine automatische Auswertung des Kfz-Kennzeichens ausreicht.
Durchaus vorstellbar wäre es, die Systeme so umzurüsten, um gelegentliche, zeitlich und lokal begrenzte Fahndungen nach PKW zu ermöglichen. Dazu müssten die Mautbrücken mit genug Speicher ausgerüstet werden, um die Datensätze der Fahrzeuge zwischenspeichern zu können, um die Auswertung nach und nach vorzunehmen. Je nach bestehender Hardware der Mautbrücken wären evtl nur Softwareänderungen nötig.

Fazit
Die Technik zur Überwachung per Maut-System ist da, aber momentan und kurzfristig, auch nach Gesetzesänderungen, nur sehr eingeschränkt nutzbar. Bei entsprechender Änderung der Rechtslage und der Investition ettlicher 10 bis 100-Millionen, könnte das Maut-System aber zu einem mächtigen Fahndungs- und Überwachungswerkzeug ausgeweitet werden. Von Spielereien im Zusammenhang mit Frontalfotos, Gesichtserkennungssoftware und Biometrischen Fotos in Pässen ganz zu schweigen…
Die Grundlegenden Kritikpunkte an der Überwachung und Fahndung per Maut-System sind:

  1. Die Aufhebung der Unschuldsvermutung der Bürger, für den Fall das verdachtsunabhängig ermittelt wird bzw die Daten verdachtsunabhängig erhoben werden
  2. Die Salamitaktik bei der Einführung des Maut-Systems (Es wird nicht für eine PKW-Maut gebaut, es wird nicht zur Verbrechensbekämpfung genutzt, wurde uns versprochen und sogar in ein Gesetz geschrieben, dem Herr Schäuble zugestimmt hat. Dies war übrigens nach 9/11, darauf kann sich also niemand berufen!)
  3. Die Missachtung des Grundsatzes des Datensparsamkeit (was aber auch bei der Vorratsdatenspeicherung anscheinend keinen interessiert)
  4. Die Missachtung der informationellen Selbstbestimmung der Bürger (was aber auch bei der Anti-Terror-Datei niemanden juckt)
  5. Der nur sehr begrenzte Nutzen im Verhältnis zu den Einschnitten der Rechte von uns Bürger (Wer wird schon noch über die Autobahn fahren, wenn er befürchtet zur Fahndung ausgeschrieben zu sein, da er weiß, dass dort die Mautbrücken auf ihn warten??)

Wegwerf-Terrorist

Das waren keine Wegwerf-Terroristen” – das sagte Klaus Jansen (Bund Deutscher Kriminalbeamter) gestern in der Phoenix Runde über die Terroristen der Zuganschläge in Madrid.

Wegwerf-Terrorist – eine interessante Beschreibung für Selbstmordattentäter. Hört sich irgendwie lustig an, aber das Menschenbild, dass dahinter steht schmeckt mir nicht. Auch ein Attentäter ist ein Mensch und sollte nicht in die Nähe von minderwertiger Ware, Wegwerf-Artikeln, gestellt werden.

In der selben Gesprächsrunde sagte Wolfgang Bosbach (Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion):

Niemand hat die Absicht, einen Überwachungsstaat zu errichten

Es ist ja nicht so, als dass mich dieser Ausspruch an etwas erinnert. Nein, nein, so bösartig will ich nicht sein, dem Bosbach zu unterstellen, dass ihm bewusst ist, dass sich unsere Republik bei Umsetzung des Schäuble-Katalogs in einen Überwachungsstaat verwandeln würde. Nein, nein, das würde ich nicht tun. Er ist wahrscheinlich wirklich zu kurzsichtig, um die Folgen seines Tuns abschätzen zu können.

[Update 22.04.2007] Jan Schejbal hat sich die Mühe gemacht und hat aus dem Phoenix Livestream die Passage mit diesem Zitat per Video belegt. Danke dafür, Jan!

Terrorabwehr-Umfrage von tagesschau.de

Eine interessante Umfrage gibt es bei tagesschau.de:

Terrorabwehr

Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, Abkehr von der Unschuldsvermutung – inwieweit sind die Pläne zur Terrorabwehr verhältnismäßig?

Stasi 2.0 – So sieht unsere Zukunft aus!

Vor nun mehr 17 1/2 Jahren fiel die Mauer. Viel Zeit, Kraft und Geld wurde seitdem damit verbracht, jeden Beamten , jeden Bewerber für eine Beamtenstelle und jeden Politiker der aus den neuen Bundesländern kommt zu durchleuchten und zu überprüfen, ob er in der Stasi bzw für das MfS tätig war. Der Grund war die Angst vor der Stasi und zum Teil sicher auch die Angst davor, dass Stasimethoden in unseren Rechtsstaat einsickern. Wenn man sich ansieht, was in den letzten Tagen, Wochen und Monaten an Ideen ausgeheckt wurde, sind die Methoden des Stasi im Vergleich harmlos. Hauptgrund dafür ist die maschinelle Auswertbarkeit der Daten.

Tun wir doch mal so, als würden einige, wenige der Vorschläge des Schäuble-Katalogs umgesetzt und die Paragraphen anschließend bis aufs äußerste angewandt. Spielen wir einen Tag im Leben des Durchschnittsbürgers Herr Mustermann nach und sehen wir, was alles an Daten über ihn gesammelt würde.

  • 6:30 – Der Wecker klingelt. Herr Mustermann erhebt sich aus seinem Bett. Nach der Morgentoilette und den Frühstück setzt er sich kurz an den PC, um seine eMails zu checken und die Nachrichten des Tages zu lesen. Folgende Daten werden über ihn abgespeichert dank der Vorratsdatenspeicherung:
    Zu welcher Uhrzeit sich der Benutzeraccount des Herrn Mustermanns mit welcher IP-Adresse von welchem Ort aus im Internet einwählt.
    Zu welcher Uhrzeit er Kontakt zu seinem eMail-Provider aufnimmt.
    Von welchen Personen er eMails empfängt und um welche Uhrzeit diese abgeschickt wurden. Selbiges natürlich auch, wenn er ein Antwort-eMail verschickt.
  • 7:30 – Herr M verlässt seine Wohnung und bekommt auf dem Weg zu seinem Auto einen Anruf auf dem Handy. Ein Arbeitskollege meldet ein größeres Problem an einer Produktionsanlage, was die beiden per Telefonkonferenz zu lösen versuchen. Herr M setzt sich in sein Auto und macht sich auf den Weg zur Arbeit, den Kollegen per Freisprecheinrichtung ständig in der Leitung. Folgende Daten werden über ihn abgespeichert dank der Vorratsdatenspeicherung:
    Uhrzeit und Gesprächspartner bei Beginn des Telefonats. Funkzelle und Hauptstrahlrichtung der Funkantenne (somit ist auf wenige 10-Meter klar wo sich Herr M befindet). Funkzelle und Hauptstrahlrichtung jedes Mobilfunkmastens mit dem sein Handy bis Gesprächsende Kontakt hat.
  • 7:50 – Herr M durchfährt auf der Autobahn eine ehemals als Mautbrücke bezeichnete Überwachungsanlage. Abgespeichert werden seine Geschwindigkeit auf den letzten Metern vor der Mautbrücke, sein Kennzeichen, ein Foto seines Wagens, auf dem der Fahrer erkennbar ist, die Uhrzeit und geographische Lage.
  • 8:15 – Herr M stellt sein Auto auf dem Parkplatz seiner Arbeitsstelle ab und begibt sich in selbige. Abgespeichert werden vom RFID-Leser in der Eingangshalle:
    Die Uhrzeit und seine Mitarbeiternummer
  • 8:25 – Herr M loggt sich auf dem Computer in seiner Arbeitsstelle ein. Folgende Daten werden über ihn abgespeichert dank der Vorratsdatenspeicherung:
    Zu welcher Uhrzeit sich der Benutzeraccount des Herrn Mustermanns mit welcher IP-Adresse von welchem Ort aus im Internet einwählt.
    Zu welcher Uhrzeit er Kontakt zu seinem eMail-Provider aufnimmt.
    Von welchen Personen er eMails empfängt und um welche Uhrzeit diese abgeschickt wurden. Selbiges natürlich auch, wenn er ein Antwort-eMail verschickt.
  • 12:12 – Herr M verlässt mit Kollegen seine Arbeitsstelle.
    Der RFID-Leser in der Eingangshalle meldet Herrn M an seinem Computer aus, denn dieser hatte dies vergessen. Er speichert die Uhrzeit und die Mitarbeiternummer von Herrn M ab.
  • 12:20 – Herr M steigt mit seinen Arbeitskollegen in einen Bus des öffentlichen Nahverkehrs um zu einer nahe gelegenen Gaststätte zu fahren.
    Abgespeichert wird sein Bild mit Uhrzeit und geographischer Lage von der Überwachungskamera aus dem Bus.
  • 12:23 – Herr M verlässt den Bus.
    Abgespeichert wird sein Bild mit Uhrzeit und geographischer Lage von der Überwachungskamera aus dem Bus.
  • 13:03 – Herr M bezahlt sein Mittagessen mit der Kreditkarte.
    Abgespeichert werden seine Kreditkartennummer, der Rechnungsbetrag und die Uhrzeit, desweiteren die geographische Lage
  • 13:09 – Herr M steigt in einen Bus des öffentlichen Nahverkehrs um zu einem nahe gelegenen Arzt zu fahren.
    Abgespeichert wird sein Bild mit Uhrzeit und geographischer Lage von der Überwachungskamera aus dem Bus.
  • 13:16 – Herr M steigt aus dem Bus.
    Abgespeichert wird sein Bild mit Uhrzeit und geographischer Lage von der Überwachungskamera aus dem Bus.
  • 13:25 – Herr M schiebt seine Krankenversichertenkarte in des Lesegerät seines Hausarztes.
    Abgespeichert werden die Uhrzeit, seine Versichertennummer und die Registrierungsnummer seines Arztes
  • 13:38 – Herr M bekommt von seinem Hausarzt ein Antidepressivum verschrieben und die Aufforderung, sich nicht so viele Gedanken um die Überwachung zum Schutz vor Terror zu machen. Es sei doch alles zu seinem besten.
    Abgespeichert wird die Uhrzeit der Verschreibung, die Versichertennummer von Herrn M, der Registriernummer des Arztes, die Diagnose verschlüsselt nach ICD-10 und die EAN des Medikaments.
  • 13:45 – Herr M bekommt in der Apotheke die Schachtel Antidepressiva.
    Abgespeichert werden die Uhrzeit, seine Versichertennummer, Registrierungsnummer seines Arztes, Registriernummer des Apothekers und die EAN des Medikaments.
  • 13:53 – Herr M steigt in einen Bus des öffentlichen Nahverkehrs um zu seiner Arbeitsstelle zu fahren.
    Abgespeichert wird sein Bild mit Uhrzeit und geographischer Lage von der Überwachungskamera aus dem Bus.
  • 14:04 – Herr M steigt aus dem Bus.
    Abgespeichert wird sein Bild mit Uhrzeit und geographischer Lage von der Überwachungskamera aus dem Bus.
  • 14:11 – Herr M betritt seine Arbeitsstelle, geht zu seinem PC und ruft seine eMails ab.
    Der RFID Leser am Eingang seiner Arbeitsstelle erkennt die EAN der Antidepressiva in der Tasche von Herrn M und speichert diese zusammen mit der Uhrzeit und der Mitarbeiternummer.
    Folgende Daten werden über ihn abgespeichert dank der Vorratsdatenspeicherung:
    Zu welcher Uhrzeit sich der Benutzeraccount des Herrn Mustermanns mit welcher IP-Adresse von welchem Ort aus im Internet einwählt.
    Zu welcher Uhrzeit er Kontakt zu seinem eMail-Provider aufnimmt.
    Von welchen Personen er eMails empfängt und um welche Uhrzeit diese abgeschickt wurden. Selbiges natürlich auch, wenn er ein Antwort-eMail verschickt.
  • 15:28 – Herr M betritt das Büro seines Chefs. Es geht um die jährlichen Gehaltsverhandlungen. Das Unternehmen verlängert seinen Arbeitsvertrag nicht wie geplant um ein Jahr, sondern nur um 3 Monate. Man wolle erst mal sehen, wie sich M’s Depressionen entwickeln. Woher man das wisse? Na die RFID des Antidepressivums…
  • 18:14 – Herr M verlässt seine Arbeitsstelle.
    Der RFID-Leser in der Eingangshalle speichert die Uhrzeit und die Mitarbeiternummer von Herrn M ab.
  • 18:23 – Herr M steigt in sein Auto, ruft während er das Firmengelände verlässt seine Freundin an und teilt ihr mit, wann er zu Abendessen eintreffen wird.
    Folgende Daten werden über ihn abgespeichert dank der Vorratsdatenspeicherung:
    Uhrzeit und Gesprächspartner bei Beginn des Telefonats. Funkzelle und Hauptstrahlrichtung der Funkantenne (somit ist auf wenige 10-Meter klar wo sich Herr M befindet). Funkzelle und Hauptstrahlrichtung jedes Mobilfunkmastens mit dem sein Handy bis Gesprächsende Kontakt hat.
  • 18:35 – Herr M fährt mit überhöhter Geschwindigkeit unter einer Mautbrücke durch. Noch immer regt er sich über die Gehaltsverhandlungen auf.
    Abgespeichert werden seine Geschwindigkeit auf den letzten Metern vor der Mautbrücke, sein Kennzeichen, ein Foto seines Wagens, auf dem der Fahrer erkennbar ist, die Uhrzeit und geographische Lage.
  • 18:50 – Herr M fährt mit überhöhter Geschwindigkeit unter einer Mautbrücke durch.
    Abgespeichert werden seine Geschwindigkeit auf den letzten Metern vor der Mautbrücke, sein Kennzeichen, ein Foto seines Wagens, auf dem der Fahrer erkennbar ist, die Uhrzeit und geographische Lage.
  • 18:56 – Herr M trifft zu Hause ein.
  • 19:03 – Herr M setzt er sich kurz an den PC, um seine eMails zu checken und die Nachrichten des Tages zu lesen. Folgende Daten werden über ihn abgespeichert dank der Vorratsdatenspeicherung:
    Zu welcher Uhrzeit sich der Benutzeraccount des Herrn Mustermanns mit welcher IP-Adresse von welchem Ort aus im Internet einwählt.
    Zu welcher Uhrzeit er Kontakt zu seinem eMail-Provider aufnimmt.
    Von welchen Personen er eMails empfängt und um welche Uhrzeit diese abgeschickt wurden. Selbiges natürlich auch, wenn er ein Antwort-eMail verschickt.
  • 20:00 – Herr M schaltet seinen Fernseher ein. Da er IPTV nutzt, werden folgende Daten über ihn abgespeichert:
    Zu welcher Uhrzeit sich der Benutzeraccount des Herrn Mustermanns mit welcher IP-Adresse von welchem Ort aus im Internet einwählt.
    Bei jedem Senderwechsel werden die Uhrzeit und die Benutzerkennung angespeichert zur Auswertung des Sehverhaltens.
  • 23:00 – Herr M legt sich ins Bett und träumt von einer freien Gesellschaft, wie sie vor 9/11 war.

So könnte die Zukunft aussehen und wir reden hier nicht von 2020, sondern von 2008 oder 2009.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde heute wie hier dargestellt vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Mautbrücken will Herr Schäuble bald möglichst umfunktionieren.
Die Gesundheitskarte sollte wie dargestellt seit Anfang 2006 funktionieren.
Die ÖPNV überwachen Busse bereits mit Kameras. Wann sie beginnen die Daten abzuspeichern ist nur noch eine Frage der Zeit.
RFID ist im Kommen und das nicht nur zu logistischen Zwecken.

Wie diese Daten ausgewertet werden, steht noch nicht fest.
Ob die Mautbrücken festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen an die Polizei melden ist möglich, aber noch nicht beschlossen. Möglich ist es.
Möglich ist es, die Daten des ÖPNV an die Polizei zu geben, die per Gesichtserkennungssoftware den Bilder die Personen zuordnen kann.
Möglich ist es, anhand der Mobilkommunikationsdaten ein Bewegungsprofil zu erstellen.

Es sind noch viele weitere Ideen möglich. Sieht man sich die Vielzahl der Mashups im Web 2.0 an, so kann man sich leicht vorstellen, welche Mashups die Stasi 2.0 erstellen könnte, wenn all diese Datensammler ihre API’s untereinander frei geben.
Themen wie die Online-Durchsuchung, die Durchleuchtung dank der neuen Steuer-Identifikationsnummer oder die Aufhebung der Unschuldsvermutung habe ich hier noch gar nicht aufgeführt…